
Bei der Landtagswahl am 8. März 2026 kannst du Demokratie hautnah erleben und aktiv mitgestalten!
Zum ersten Mal dürfen in Baden-Württemberg alle ab 16 Jahren wählen – deine Stimme zählt also früher als je zuvor. Außerdem gibt es ein neues Wahlrecht: zwei Stimmen statt einer – eine für deine Direktkandidatin oder deinen Direktkandidaten im Wahlkreis und eine für die Partei deiner Wahl. So hast du mehr Einfluss auf die Zusammensetzung des Landtags und die Politik der nächsten Jahre.
Zum ersten Mal dürfen in Baden-Württemberg alle ab 16 Jahren wählen – deine Stimme zählt also früher als je zuvor. Außerdem gibt es ein neues Wahlrecht: zwei Stimmen statt einer – eine für deine Direktkandidatin oder deinen Direktkandidaten im Wahlkreis und eine für die Partei deiner Wahl. So hast du mehr Einfluss auf die Zusammensetzung des Landtags und die Politik der nächsten Jahre.

Kurz und knapp: Reform des Landtagswahlrechts
Am 4. April 2022 beschloss der Landtag von Baden-Württemberg mit der überwiegenden Mehrheit der Stimmen der Fraktionen von CDU, Grünen und SPD das Gesetz über die Landtagswahlen und die Verfassung zu ändern und dabei zwei wesentliche Anpassungen vorzunehmen.
Zum einen sinkt das Mindestalter der Wahlberechtigen auf 16 Jahre. Bislang lag es bei 18 Jahren.
Zum anderen haben Wählerinnen und Wähler zukünftig statt einer zwei Stimmen. Sie wählen dann, ähnlich wie bei der Wahl zum Bundestag, mit der Erststimme eine Person und mit der Zweitstimme eine Partei bzw. deren Landesliste.
Doch auch an dieser Reform gibt es Kritik – unter anderem wird befürchtet, dass der Landtag dadurch noch größer werden könnte, als er ohnehin schon ist.
Quelle und mehr Infos gibt es hier.
Am 4. April 2022 beschloss der Landtag von Baden-Württemberg mit der überwiegenden Mehrheit der Stimmen der Fraktionen von CDU, Grünen und SPD das Gesetz über die Landtagswahlen und die Verfassung zu ändern und dabei zwei wesentliche Anpassungen vorzunehmen.
Zum einen sinkt das Mindestalter der Wahlberechtigen auf 16 Jahre. Bislang lag es bei 18 Jahren.
Zum anderen haben Wählerinnen und Wähler zukünftig statt einer zwei Stimmen. Sie wählen dann, ähnlich wie bei der Wahl zum Bundestag, mit der Erststimme eine Person und mit der Zweitstimme eine Partei bzw. deren Landesliste.
Doch auch an dieser Reform gibt es Kritik – unter anderem wird befürchtet, dass der Landtag dadurch noch größer werden könnte, als er ohnehin schon ist.
Quelle und mehr Infos gibt es hier.

1. Die Wahlbenachrichtigung
Etwa 3 Wochen vor der Wahl bekommst du deine Wahlbenachrichtigung per Post. Du bist automatisch im Wählerverzeichnis, dafür ist keine extra Anmeldung nötig.
Darin stehen:
Ein Wahlschein ist deine Berechtigung, außerhalb deines zugeordneten Wahllokals zu wählen. Du brauchst ihn, wenn du in einem anderen Wahllokal deines Wahlkreises wählen möchtest oder per Briefwahl abstimmen willst.
Du kannst ihn entweder persönlich im Rathaus, schriftlich (Post, Fax, E-Mail) oder online(wenn deine Gemeinde das anbietet) beantragen.
Frist: Spätestens 2 Tage vor der Wahl, 15 Uhr. Bei Krankheit auch am Wahltag bis 15 Uhr.
3. Briefwahl
Briefwahl ist die Art der Stimmabgabe, bei der du deine Stimme per Post abgibst – bequem von zu Hause oder unterwegs. Wenn du die Infos auf der Wahlbenachrichtigung berücksichtigt hast und Briefwahl beantragt hast, bekommst du
4. Stimmzettel & Stimmabgabe
Ab 2026 hast du zwei Stimmen!
Im Wahllokal:
5. Öffentliche Stimmenauszählung
Nach Schließung der Wahllokale werden die Stimmen öffentlich ausgezählt – jede:r darf zuschauen.
Quelle: https://www.landtagswahl-bw.de/wahlablauf
Etwa 3 Wochen vor der Wahl bekommst du deine Wahlbenachrichtigung per Post. Du bist automatisch im Wählerverzeichnis, dafür ist keine extra Anmeldung nötig.
Darin stehen:
- Dein Wahllokal und Öffnungszeiten
- Wahltermin und Wählernummer
- Infos zur Briefwahl
Ein Wahlschein ist deine Berechtigung, außerhalb deines zugeordneten Wahllokals zu wählen. Du brauchst ihn, wenn du in einem anderen Wahllokal deines Wahlkreises wählen möchtest oder per Briefwahl abstimmen willst.
Du kannst ihn entweder persönlich im Rathaus, schriftlich (Post, Fax, E-Mail) oder online(wenn deine Gemeinde das anbietet) beantragen.
Frist: Spätestens 2 Tage vor der Wahl, 15 Uhr. Bei Krankheit auch am Wahltag bis 15 Uhr.
3. Briefwahl
Briefwahl ist die Art der Stimmabgabe, bei der du deine Stimme per Post abgibst – bequem von zu Hause oder unterwegs. Wenn du die Infos auf der Wahlbenachrichtigung berücksichtigt hast und Briefwahl beantragt hast, bekommst du
- Wahlschein
- Stimmzettel
- Umschläge für Stimmzettel und Wahlbrief
4. Stimmzettel & Stimmabgabe
Ab 2026 hast du zwei Stimmen!
- die Erststimme: für deine Direktkandidatin/deinen Direktkandidaten
- die Zweitstimme: für die Landesliste einer Partei
Im Wahllokal:
- Wahlbenachrichtigung oder Ausweis mitbringen
- Stimmzettel in der Kabine ausfüllen
- Kreuze klar und deutlich setzen – sonst ungültig!
5. Öffentliche Stimmenauszählung
Nach Schließung der Wahllokale werden die Stimmen öffentlich ausgezählt – jede:r darf zuschauen.
Quelle: https://www.landtagswahl-bw.de/wahlablauf

Die AGL ist die Arbeitsgemeinschaft der Landjugendverbände in Baden-Württemberg (→ zur Homepage). 
Am 24. September fand der Parlamentarischer Abend der AGL anlässlich der Landtagswahl 2026 in Baden-Württemberg statt. Sprecherinnen und Sprecher von CDU, SPD, Grünen und FDP stellten sich den Fragen der Landjugendlichen rund um die Zukunft Baden-Württembergs nach der kommenden Landtagswahl.
Hier findet ihr die Statements der AGL, die an diesem Abend der Politik vorgestellt wurden:
Am 24. September fand der Parlamentarischer Abend der AGL anlässlich der Landtagswahl 2026 in Baden-Württemberg statt. Sprecherinnen und Sprecher von CDU, SPD, Grünen und FDP stellten sich den Fragen der Landjugendlichen rund um die Zukunft Baden-Württembergs nach der kommenden Landtagswahl.
Hier findet ihr die Statements der AGL, die an diesem Abend der Politik vorgestellt wurden:
- AGL-Statements Parlamentarischer Abend 2025_2.pdf
 (PDF Datei - 296 KB)











